Sehr geehrte Patientinnen und Patienten.

Wir möchten Sie auf folgende Änderung in unserer Praxis hinweisen:

Hinweis (Schul-)Atteste

Ärztliche Atteste und Briefe, die nicht auf

Verlangen der Krankenkasse erstellt werden, sondern auf eigenen Wunsch, sind gebührenpflichtig und werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht erstattet.

Die Kosten des ärztlichen Attestes sind daher selbst zu tragen.

Dafür werden Ihnen die Kosten nach GOÄ privat in Rechnung gestellt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.